Das neue KWK-Gesetz (KWKG 2017) wartet mit einigen Veränderungen auf. Dies betrifft einerseits die administrativen Voraussetzungen bei der Zulassung, der Jahresmeldung sowie der Förderung. Andererseits ändert sich für KWK-Anlagen über 1 MW elektrischer Leistung bis zu 50 MW das Förderregime. Statt einer festen Vergütung (KWK-Zuschlag) müssen sich Betreiber von KWK-Anlagen dieser Größenklasse in einer Ausschreibung um eine Förderung bewerben.
Das BHKW-Infozentrum rechnet damit, dass die Verordnung zur KWK-Ausschreibung bis spätestens Juni 2017 veröffentlicht wird.
BHKW-Jahreskongress widmet sich dem neuen KWKG Im Rahmen der BHKW-Jahreskonferenz 2017 (http://www.bhkw2017.de) wird das KWK-Gesetz mehrmals thematisch behandelt. Im Zentrum steht dabei der Vortrag von Dr. Markus Kachel (BBH Berlin) zu den neuen Regelungen des KWK-Gesetzes 2017. Dabei wird ausführlich auf die erwarteten Veränderungen durch das Ausschreibungsverfahren eingegangen - und welche Auswirkungen diese haben könnten. Außerdem werden wichtige Fragestellungen zur Administration des neuen KWK-Gesetzes im Rahmen eines Dialogs mit der Leiterin des zuständigen BAFA-Referats, Frau Christiane Fuckerer, diskutiert.
Die Jahreskonferenz „BHKW 2017 – Innovative Technologien und neue Rahmenbedingungen“ findet am 4./5. April 2017 in Kassel statt. Zu diesem Kongress werden mehr als 200 Konferenzteilnehmerinnen und Konferenzteilnehmer erwartet. Außerdem werden bei diesem BHKW-Branchentreff mehr als 25 Aussteller vor Ort sein.