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Regelmäßiges Ablesen der Zähler: Ärger mit dem Energieversorger vermeiden

Regelmäßig beschweren sich Verbraucherinnen und Verbraucher, weil sie ihre Strom- und Gasabrechnung nicht nachvollziehen können oder sie zu hoch finden. Nicht selten liegt einer solchen Abrechnung eine Schätzung des Verbrauchs durch den Energieversorger zu Grunde. „Auf der sicheren Seite ist in der Regel, wer zu jedem Monatsende seinen Zählerstand abliest und schriftlich festhält“, sagt Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „So kann man den eigenen Verbrauch regelmäßig kontrollieren und bewerten. Außerdem hat man für den Versorger auch immer gleich die tatsächlich abgelesenen Zählerdaten parat. Das vermeidet oft Streit.“

Ist der Kunde zum Ablesetermin nicht zuhause, kann er dem Versorger den Zählerstand auch telefonisch, per E-Mail oder auf einer Karte mitteilen, die der Ableser im Briefkasten hinterlässt. Passiert all dies nicht, kann der Versorger den Verbrauch beim Netzbetreiber erfragen oder anhand des Verbrauchs der vergangenen Jahre schätzen. „Schätzungen bergen aber immer die Gefahr, dass zu niedrige Werte zugrunde gelegt werden und Zahlungsrückstände entstehen“, warnt Fehrenbach. „Uns liegen Fälle vor, bei denen Nachzahlungen von mehreren hundert Euro aufgelaufen sind.“ Rechnungen, die auf einem geschätztem Verbrauch basieren, können in bestimmten Fällen und innerhalb bestimmter Fristen korrigiert werden, wenn der tatsächliche Verbrauch nachgewiesen wird. Schätzungen sind aber nur im Ausnahmefall zulässig und auch Rechnungskorrekturen oder Nachforderungen der Versorger sind nicht über beliebig lange Zeiträume erlaubt.

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