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Emissionsarme Alternativen: Lkw-Mautbefreiung bleibt unter ihren Möglichkeiten

Die vom Deutschen Bundestag verabschiedete Änderung zum Bundfernstraßenmautgesetz lässt Flüssiggas-Antriebe als CO2- und schadstoffarme Option außen vor. Damit hat die Politik eine weitere Chance verpasst, die Vorteile des Kraftstoffes für eine schnelle Verbesserung der Luftqualität zu nutzen, kritisiert der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG).

„Den Ansatz, über Mautbefreiungen klimafreundliche Mobilität zu fördern, begrüßen wir ausdrücklich. Dass allerdings Flüssiggas als emissionsarmer Kraftstoff hierbei nicht berücksichtigt wurde, ist nicht akzeptabel“, erklärt Rainer Scharr, Vorsitzender des DVFG. Als Pkw-Kraftstoff Autogas spart Flüssiggas schon heute 400.000 bis 500.000 Tonnen CO2 pro Jahr ein.

Im Vergleich zu Diesel-Fahrzeugen lässt sich der CO2-Ausstoß mit Autogas um 23 Prozent senken. Die Stickoxid-Emissionen fallen bis zu 51mal niedriger aus. „Eine Mautbefreiung für Lkw mit Flüssiggas-Antrieben hätte einen effektiven Marktanreiz bedeutet, um Investitionen in innovative Flüssiggas-Motorentechnologie zu fördern“, sagt Scharr. Warum die Politik diese Chance nicht nutze, sei nicht nachvollziehbar.

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