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Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen sinken leicht

Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen leicht gekürzt werden, die im Zeitraum vom 1. Mai 2017 bis zum 31. Juli 2017 in Betrieb genommen werden. So sinkt zum Beispiel die Förderung für die kleinen Photovoltaik-Anlagen bis 10 kWp in der festen Einspeisevergütung zum 1. Mai 2017 von derzeit 12,30 ct/kWh auf nunmehr 12,27 ct/kWh.

Zubau im Vergleich zum vorhergehenden Bezugszeitraum leicht angestiegen

Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen werden nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes monatlich angepasst. Entscheidend hierfür ist der Brutto-Zubau der letzten sechs Monate, der auf ein Jahr hochgerechnet wird. In diesem Zeitraum liegt der auf ein Jahr hochgerechnete Brutto-Zubau mit etwa 2.149 Megawatt knapp unterhalb des gesetzlich festgelegten Ausbaupfads von 2.500 Megawatt.

Im Rahmen der Berechnung der Vergütungssätze werden die in den Monaten Oktober 2016 bis März 2017 gemeldeten Zahlen berücksichtigt. Hierin sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen und Korrekturen von Anlagendaten enthalten.

Höhe der Förderung orientiert sich am Zubau der letzten 6 Monate

Bewegt sich der Brutto-Zubau knapp unterhalb des gesetzlichen Ausbaupfads, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein viertel Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Brutto-Zubau den Ausbaupfad überschreitet. Eine deutliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde dagegen dazu führen, dass die Vergütungssätze ansteigen. Der Brutto-Zubau setzt sich zusammen aus den Anlagen im Photovoltaik-Melderegister und den Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Anlagenregister.

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