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Neue Regelungen für Energiesteuer und Stromsteuer ab Juni 2017

Im Frühsommer 2017 sollen die neuen Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen werden. Zum 1. Januar 2018 werden dann das neue Energiesteuergesetz und das Stromsteuergesetz in Kraft treten.

Das Energie- und Stromsteuergesetz sieht einige Ausnahmetatbestände für hocheffiziente KWK-Anlagen aber auch für erneuerbare Energien vor. Nach einigen Verzögerungen wird die Novelle des Energie- und Stromsteuergesetz nun in die Tat umgesetzt.

Chronologie zum neuen Energie- und Stromsteuergesetz

Die erste Lesung und erste Beratung im Bundesrat zum neuen Energie- und Stromsteuergesetz sind termingetreu realisiert worden. Seit drei Wochen liegt die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Vorschlägen des Bundesrates vor. Wenn weiter alles nach Plan geht, wird am 17. Mai 2017 der wahrscheinlich endgültige Gesetzestext in der Beratung des Finanzausschusses erstellt. Am 2. Juni 2017 wird die zweite und dritte Lesung im Bundestag stattfinden. Anfang Juli 2017 wird das Gesetz dann im Bundesrat beschlossen.

Stellungnahme des Bundesrates zu §53a EnergieStG

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Energiesteuergesetz die Bundesregierung aufgefordert, die in § 53a EnergieStG vorgesehene Neuregelung zur Kumulation von vollständiger Energiesteuerentlastung und Investitionsbeihilfen so auszugestalten, dass sie die Umsetzung der Vorgaben des europäischen Beihilferechts auf das notwendige Maß begrenzt und einen für einen wirtschaftlich auskömmlichen Betrieb hinreichenden Anreiz für Investitionen in hocheffiziente ortsfeste Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme ermöglicht. Die neue Regelung in §53a sieht einen Entlastungsvorbehalt durch Abzug gewährter staatlicher Investitionsbeihilfen bei Gewährung der Energiesteuerentlastung vor (Bundesdrucksache 18/11927 vom 12. April 2017 - Seite 4 Ziffer 5). Die Bundesregierung hat diesen Bedenken widersprochen (Seite 12 der Bundesdrucksache 18/11927).

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