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Greenpeace Energy: Deutschland muss zügig gegen ungarische Atomsubventionen vorgehen

Greenpeace Energy fordert die deutsche Bundesregierung auf, zügig eine Klage gegen Milliarden-Subventionen für das geplante ungarische Atomkraftwerk Paks II auf den Weg zu bringen. Die Frist für gerichtliche Einwände vor dem Europäischen Gerichtshof endet am 25. Februar. Damit würde Deutschland die Haltung der österreichischen Regierung stärken, die am Montag angekündigt hatte, gegen die Beihilfen für Paks II zu klagen. Österreich geht davon aus, dass die hohen Milliarden-Subventionen nicht zu rechtfertigen sind. „Die hochsubventionierten ungarischen Reaktoren bergen nicht nur immense Umweltrisiken“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy. „Die Atommeiler in Paks sind bei einem Störfall zudem nicht ausreichend versichert und verstopfen den grenzüberschreitenden Markt für Erneuerbare Energien mit Atomstrom. Auch die deutsche Bundesregierung muss jetzt juristisch einschreiten, um diese Folgen abzuwenden.“

Rund 440 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt plant Ungarn am Standort Paks zwei neue Druckwasserreaktoren russischer Bauart. Finanziert werden soll dies durch einen Kredit über rund zehn Milliarden Euro aus Russland sowie durch weitere Milliarden aus dem ungarischen Haushalt. Die EU-Kommission hatte die staatlichen Subventionen im vergangenen Jahr genehmigt, wogegen Österreich nun gerichtlich vorgehen will.

Derzeit klagt die Alpenrepublik – unterstützt von Luxemburg – bereits in einem ähnlichen Fall vor dem EuGH. Dabei geht es um Subventionen für das britische AKW-Projekt Hinkley Point C. Hierzu wird ein Urteil in den kommenden Monaten erwartet. Auch Greenpeace Energy hatte 2015 gegen die Hinkley-Point-Beihilfen geklagt und war als einziges Energieunternehmen vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Europas höchste Gerichtsinstanz hatte die Klage im vergangenen Oktober jedoch endgültig abgewiesen. Die Richter ließen den Umstand, dass Greenpeace Energy als Wettbewerber auf dem Strommarkt von den Atomsubventionen negativ betroffen ist, damals nicht als Klageberechtigung gelten.

„Der Fall Hinkley Point zeigt, wie hoch das Gericht die Hürde für nichtstaatliche Akteure legt“, sagt Sönke Tangermann. Somit haben nach Meinung des Ökoenergieanbieters praktisch nur noch Regierungen die Möglichkeit, unfaire und unzeitgemäße Atomsubventionen höchstrichterlich prüfen zu lassen. „Nachdem Deutschland im Rechtsstreit um Hinkley Point noch gekniffen hat, sollte die Bundesregierung jetzt Courage zeigen und Österreich im Paks-Verfahren unterstützen“, sagt Tangermann.

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