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EU-Kommission genehmigt Reserve zur Absicherung des Strommarktes

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) teilt mit, dass in der vergangenen Woche die Europäische Kommission die Kapazitätsreserve beihilferechtlich genehmigt hat. Die Reserve dient zur Absicherung des Strommarktes (falls es trotz freier Preisbildung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse einmal nicht zur Deckung von Angebot und Nachfrage kommen sollte).

Die Genehmigung gilt für bis zu 2 GW Reserveleistung. Sie umfasst drei Kontrahierungsperioden von jeweils zwei Jahren von 2019 - 2025. Auf Grundlage der heutigen Entscheidung wird die Bundesregierung nun zügig den rechtlichen Rahmen für die Ausschreibung der Reserve schaffen. Die erste Kontrahierungsphase soll am 1. Oktober 2019 beginnen.

Die Kapazitätsreserve hält technisch geeignete Reservekraftwerke und Lasten vor. Die Übertragungsnetzbetreiber nehmen auf Basis einer Ausschreibung Anlagen unter Vertrag, die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften geeignet sind, die Reserveleistung rechtzeitig und zielgerichtet zu erbringen. Die Kapazitätsreserve kommt nur zum Einsatz, falls ein Kapazitätsdefizit auftritt, d. h. falls es trotz freier Preisbildung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse einmal nicht zur Deckung von Angebot und Nachfrage kommen sollte.

Kommt die Kapazitätsreserve zum Einsatz, zahlen Stromlieferanten, die ihre Lieferverpflichtungen nicht erfüllen konnten, entsprechend ihres Verursacherbeitrags einen angemessenen Anteil der Gesamtkosten der Reserve. Der Mindestpreis für die unterdeckten Lieferanten beträgt 20.000 Euro/MWh. Zum Vergleich: In 2017 lag der durchschnittliche Großhandelspreis am Day-Ahead-Markt bei 34 Euro/MWh. Damit haben Lieferanten einen starken Anreiz, ihre Lieferverpflichtungen über Termingeschäfte oder Vereinbarungen mit ihren Kunden frühzeitig abzusichern und somit die Reserve erst gar nicht zum Einsatz kommen zu lassen.

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