Strom - in Kooperation mit Verivox

Stromkosten im Hartz-IV-Satz zu gering berücksichtigt

Auch im kommenden Jahr erhalten Hartz-IV-Empfänger zu wenig Geld für Strom. Nach Berechnungen des Verbraucherportals Verivox beläuft sich der Fehlbetrag für Alleinlebende auf durchschnittlich 50 Euro. Die vielen Haushalte in der Grundversorgung müssen sogar einen Fehlbetrag von 101 Euro pro Jahr hinnehmen.

Regelsatz zu knapp bemessen

Zum 1. Januar 2019 steigt der Regelsatz für Alleinlebende um 8 Euro auf 424 Euro pro Monat. Davon sind rein rechnerisch 35,77 Euro zur Begleichung der Stromrechnung vorgesehen. Die tatsächlichen Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden belaufen sich im Bundesdurchschnitt jedoch auf monatlich 39,91 Euro – das sind 11,6 Prozent mehr als im Regelsatz zugebilligt.

Für Hartz-IV-Empfänger, die Strom aus der Grundversorgung beziehen, ist die Finanzierungslücke noch deutlich größer. Hier übersteigen die tatsächlichen Stromkosten von 44,16 Euro monatlich den Regelsatz um 23,5 Prozent.

Ostdeutsche zahlen am meisten drauf

Die Kluft zwischen Bedarf und Regelsatz ist regional unterschiedlich. In Brandenburg müssen alleinlebende Hartz-IV-Empfänger in der Grundversorgung jeden Monat 46,25 Euro für Strom aufwenden und damit 29,2 Prozent mehr als im Hartz-IV-Satz vorgesehen. In Schleswig-Holstein belaufen sich die Kosten auf 46 Euro (+ 28,6 Prozent), in Thüringen auf 45,58 Euro (+ 27,5 Prozent). Die geringste Zuzahlung aus eigener Tasche müssen Hartz-IV-Empfänger in Bremen leisten. Der Fehlbetrag beträgt hier 8,9 Prozent.

„Durchschnittlich 101 Euro pro Jahr müssen grundversorgte Hartz-IV-Empfänger an anderer Stelle abknapsen, um ihre Stromrechnung zu bezahlen. In Brandenburg sind es sogar 125 Euro“, erklärt Mathias Köster-Niechziol, Energieexperte bei Verivox.

Mangelnde Bonität erschwert den Anbieterwechsel

Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 ist der Regelsatz schrittweise um rund 23 Prozent gestiegen (von 345 Euro auf 424 Euro). Die Strompreise haben sich im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 50 Prozent verteuert, in der Grundversorgung sogar um 65 Prozent.

Mit einem Anbieterwechsel könnten Hartz-IV-Empfänger ihre Kosten senken. Doch viele Stromanbieter prüfen vor Vertragsabschluss die Bonität der Kunden und behalten sich vor, die Belieferung abzulehnen. Damit bliebe den ärmsten Verbrauchern ein zentraler Weg zu sinkenden Stromkosten versperrt. Sie müssen in der Grundversorgung verharren und zahlen dort die höchsten Strompreise.

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