Ab Sommer könnten auch auf Deutschlands Straßen Tret- und Cityroller mit elektrischem Antrieb fahren – wenn der Bundesrat morgen, 17. Mai 2019, der entsprechenden Verordnung aus dem Bundesverkehrsministerium zustimmt. Sollte die Länderkammer den Weg freimachen, wäre das eine gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit die Elektrokleinstfahrzeuge aber einen erfolgreichen Beitrag zur Verkehrswende leisten können, sind weitere Schritte nötig.
„In anderen Ländern fahren sie schon längst, und auch in Deutschland müssen Verbraucherinnen und Verbraucher E-Tretroller und Co. endlich legal nutzen können. Die Fahrzeuge machen das Mobilitätsangebot vielfältiger und können einen Beitrag zur Verkehrswende leisten“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Aus Sicht des vzbv ist es aber nicht allein mit der Verordnung getan. Weitere Maßnahmen müssten folgen, um die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen so sicher, komfortabel und kundenfreundlich wie möglich zu machen – und damit einen Mehrwert für Klima und Umwelt zu schaffen.