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EU schlägt Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus vor

Das Bundeswirtschaftsministerium informiert: Die Europäische Kommission hat vergangenen Mittwoch Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Form einer Verordnung des Rates vorgeschlagen. Der Vorschlag ergänzt die bisherigen EU-Sofortmaßnahmen zur Abfederung der Energiepreise und tritt direkt durch Ratsbeschluss (voraussichtlich Ende November) in Kraft. Das gilt zunächst für ein Jahr mit Option auf Verlängerung.

Die Kommission folgt dabei einer Aufforderung des Europäischen Rates von Ende Oktober. Die Bundesregierung hatte sich mit Nachdruck für eine solche Sofortmaßnahmen-Verordnung eingesetzt.

Am 11.11.2022 werden die EU-Mitgliedstaaten den Vorschlag in Brüssel diskutieren. Minister Habeck: „Ich freue mich sehr, dass die Kommission unserem Aufruf im Europäischen Rat gefolgt ist und heute ganz zentrale Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien vorgelegt hat. Die Verordnung ist ein entscheidender Schlüssel in der Energiekrise, um jetzt schnell unabhängig von russischem Gas zu werden und gleichzeitig unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Mit den Maßnahmen werden bislang schleppende und langwierige Genehmigungsverfahren z.B. von Windenergieanlagen, PV-Anlagen auf Gebäuden aber auch von Wärmepumpen deutlich beschleunigt.

Bestehende Hürden werden damit abgebaut. Wichtig ist aber auch, dass die Ertüchtigung von bestehenden Erneuerbaren-Anlagen und der zugehörigen Netzinfrastruktur erleichtert und vereinfacht wird. Das alles gibt uns starken Rückenwind auf dem Weg aus der Energiekrise.“

Kernelemente des Kommissionsvorschlags sind:

Überragendes öffentliches Interesse von EE-Anlagen und der zugehörigen Netzinfrastruktur: Dadurch können Planungs- und Genehmigungsverfahren mit sofortiger Wirkung von einer vereinfachten Bewertung für spezifische Ausnahmen profitieren, die z.B. im EU-Umweltrecht vorgesehen sind.

Solarenergie: schnellere Genehmigungsverfahren die Installation von Solaranlagen auf „künstlichen Strukturen“ wie z. B. Gebäuden. Die KOM schlägt eine Frist von höchstens einem Monat für die Genehmigung solcher Solarenergieanlagen. Zugehörige Speicher und Netzanschlüsse sind ebenfalls erfasst. Die Anlagen werden zudem von Umweltverträglichkeitsprüfungen befreit und es gilt eine „Genehmigungsfiktion“ für Kleinlagen, also eine automatische Genehmigung nach Ablauf einer Frist.

Repowering von bestehenden EE-Anlagen und Netzen: Straffung von Genehmigungsverfahren, indem alle relevanten Umweltprüfungen in die neue Höchstfrist von sechs Monaten einbezogen werden. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden auf die Bewertung der möglichen Auswirkungen der Änderung oder Erweiterung im Vergleich zum ursprünglichen Projekt beschränkt. Darüber hinaus wird ein vereinfachtes Verfahren für Netzanschlüsse eingeführt, wenn die Gesamtkapazität des Repowering-Projekts nicht mehr als 15 % höher ist als die des ursprünglichen Projekts. Wärmepumpen: Genehmigungsverfahren werden durch die Einführung einer Frist von höchstens drei Monaten und eines vereinfachten Verfahrens für den Netzanschluss kleinerer Wärmepumpen beschleunigt.

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