Strom - in Kooperation mit Verivox

Bundesländervergleich: Wo die Energiepreisbremsen besonders stark wirken

Heidelberg. Die Preisbremsen für Gas und Strom werden ab März rückwirkend für das Jahr 2023 abgerechnet. Eine Familie, die derzeit im örtlichen Grundversorgungstarif ist, wird im Bundeschschnitt um rund 718 Euro bei Gas und um rund 216 Euro bei Strom entlastet. Besonders hoch fallen die Entlastungen in Berlin und Schleswig-Holstein aus, in Bremen muss der Staat nur wenig zuschießen. In allen Bundesländern können die Haushalte durch einen Wechsel in den günstigsten verfügbaren Tarif die Preisbremsen unnötig machen und zusätzlich rund 730 Euro bei Gas und Strom sparen. Das ist das Ergebnis einer Analyse von Verivox.

Gaspreisbremse entlastet um über 700 Euro

Bei der Gaspreisbremse deckelt der Staat den Arbeitspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde. Der darüber hinaus liegende Verbrauch wird zum Arbeitspreis des aktuellen Gastarifs abgerechnet. Hinzu kommen die jährlichen Grundgebühren.

Im März beträgt der durchschnittliche Entlastungsbetrag für eine Familie im Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh im örtlichen Grundversorgungstarif im bundesweiten Durchschnitt 718 Euro.

Die höchsten Entlastungsbeträge werden in Berlin (1.230 Euro), Sachsen-Anhalt (947 Euro) und Thüringen (938 Euro) fällig. Vergleichsweise geringe staatliche Unterstützung ist in Bremen (140 Euro), Schleswig-Holstein (510 Euro) und Niedersachsen (516 Euro) nötig.

Strompreisentlastungen von über 200 Euro

Im Rahmen der Strompreisbremse wird der Arbeitspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Der restliche Verbrauch wird zum Arbeitspreis des aktuellen Stromtarifs berechnet. Die jährliche Grundgebühr richtet sich ebenfalls nach dem aktuellen Tarif. Aktuell liegt der durchschnittliche Entlastungbetrag für eine Familie, die im Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers ist und einen Jahresverbrauch von 4.000 kWh Strom hat, im Bundesschnitt bei 216 Euro.

Die höchsten staatlichen Hilfen fließen in Schleswig-Holstein (447 Euro), Brandenburg (403 Euro) und Thüringen (376 Euro). In Bremen (26 Euro), Berlin (45 Euro) und Hamburg (92 Euro) liegen die Entlastungsbeträge unter 100 Euro.

Angebote für Neukunden kommen ohne Preisbremsen aus

In allen Bundesländern gibt es mittlerweile Neukundenangebote, deren Arbeitspreise deutlich unter den Preisgrenzen von 12 Cent/kWh bei Gas und 40 Cent/kWh bei Strom liegen.

Wechselt ein Haushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh von der örtlichen Grundversorgung zum günstigsten verfügbaren Angebot mit empfehlenswerten Bedingungen, können im Bundesschnitt rund 445 Euro pro Jahr eingespart werden. Bei Strom und einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh liegt die Ersparnis durch einen Wechsel aktuell bei rund 286 Euro.

„Die Lage an den Energiebörsen hat sich beruhigt und die Versorger können wieder deutlich günstiger einkaufen als im vergangenen Jahr“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

„Das führt zu günstigeren Angeboten, die ohne staatliche Unterstützung auskommen. Durch einen Wechsel in günstigere Tarife können Haushalte ihre Energiekosten deutlich senken und gleichzeitig die notwendigen staatlichen Hilfen geringer halten. Das ist nicht immer möglich – wer beispielsweise im vergangenen Jahr einen Vertrag zu hohen Preisen mit längerer Laufzeit abgeschlossen hat, muss erst das Ende der Vertragslaufzeit abwarten. Daher sind die Preisbremsen immer noch wichtig. Wer jedoch die Möglichkeit hat, aus seinem aktuellen teuren Tarif herauszukommen, sollte das auch tun. So werden die Kosten sowohl für den einzelnen Haushalt als auch für die Steuerzahler insgesamt geringer.“

Methodik

Verivox hat die verfügbaren veröffentlichungspflichtigen Gas- und Strompreise für Bestandskunden der rund 700 örtlichen Gas- Grundversorger und der rund 800 örtlichen Strom-Grundversorger in Deutschland ausgewertet und mit den jeweils günstigsten verfügbaren Angeboten mit empfehlenswerten Bedingungen verglichen. Die Gewichtung der Tarife erfolgte nach Postleitzahlengebieten.

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