Wenn Sie sich noch nie um einen anderen Gastarif gekümmert haben, werden Sie vermutlich mit dem Grundversorgungstarif beliefert. Dann beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Haben Sie schon einmal den Gasanbieter oder den Gastarif gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem so genannten Sondervertrag. Haben Sie ein Schreiben zu geänderten Gaspreisen bekommen, können Sie zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen.