Sofern die Möglichkeit besteht, sich rechtzeitig vor dem Umzug in eine neue Wohnung für einen Wunschanbieter zu entscheiden, sollten Sie das so früh wie möglich tun. So kann die Belieferung mit Strom durch den neuen Versorger direkt mit dem Einzug beginnen, ohne dass der lokale Grundversorger einspringen muss.
Ist der Umzug bereits erfolgt, empfiehlt es sich, möglichst bald nach dem Einzug den Stromversorger zu wechseln. Für den Wechsel benötigt der neue Versorger das Einzugsdatum, die Stromzählernummer und den Zählerstand. Wenn sich der Stromzähler nicht in der Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Der Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister kann weiterhelfen, sollte sich der Zähler nicht finden lassen. Den Zählerstand sollten Sie sich notieren, damit sich die Abrechnungen später kontrollieren lassen.
Erfolgt der Umzug innerhalb eines Ortes und soll der aktuelle Versorger die Belieferung mit Strom fortführen, sollte der Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem Umzug informiert werden, damit die Stromlieferung nahtlos fortgesetzt werden kann.
Soll die Versorgung auch nach dem Umzug in eine andere Region vom aktuellen Anbieter fortgesetzt werden, muss frühzeitig geprüft werden, ob der Anbieter auch an die neue Adresse Strom liefern kann.
Treten nach dem erfolgten Wechsel Störungen oder Stromausfälle auf, ist nach wie vor der Netzbetreiber zuständig. Dieser ist zur schnellstmöglichen Beseitigung von Störungen gesetzlich verpflichtet. Verbraucher, die sich entschließen, den Stromanbieter zu wechseln, haben also keinerlei Nachteile.